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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der workcentrix GmbH

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der workcentrix GmbH (im Folgenden „WORKCENTRIX“ genannt), Beilsteiner Weg 2, 66113 Saarbrücken, (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104086) und dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

1.2 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, WORKCENTRIX hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn WORKCENTRIX eine Leistung gegenüber dem Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Rechte, die WORKCENTRIX nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die für das Leistungsangebot von WORKCENTRIX erforderliche Online-Registrierung des Kunden und der Auftragsabschluss erfolgen unter der Bedingung der Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

2.2 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den im Regelungsumfang vorrangig geltenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen (s.u. B. und C.) und dem Service-Level Agreement, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten (AVV) sowie aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Angebote von WORKCENTRIX (https://workcentrix.de/store). Abweichende Regelungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich in Schriftform anderweitig vereinbart, kann WORKCENTRIX zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten auch auf die Leistungen geeigneter Dritter zurückgreifen. In diesem Fall haftet WORKCENTRIX für diese Dritte wie für Erfüllungsgehilfen.

3. Vertragsschluss und Leistungsvoraussetzungen

3.1 Angebote von WORKCENTRIX sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, WORKCENTRIX teilt Gegenteiliges mit.

3.2 WORKCENTRIX behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen, soweit sie öffentlich nicht zugänglich sind, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.3 Ein Vertrag über die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen von WORKCENTRIX kann sowohl online durch Abschluss des Bestellprozesses zustande kommen als auch auf der Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebotes. Eine Bestellung auf der Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebotes des Kunden wird erst verbindlich, wenn sie von WORKCENTRIX durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder WORKCENTRIX die Bestellung ausführt, insbesondere WORKCENTRIX der Bestellung durch Erbringung der bestellten Leistungen nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von WORKCENTRIX auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für WORKCENTRIX nicht verbindlich. Zur Wahrung der erforderlichen Schriftform genügt insoweit die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB).

3.4 Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird WORKCENTRIX dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der Dienste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Version zur Verfügung stellen. Durch Akzeptieren dieser Bedingungen, das Unterzeichnen bzw. Auslösen einer verbindlichen Bestellung oder die Nutzung der Dienste kommt ein Vertrag auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

3.7 Der Kunde kann auf eine Installations- und einer Benutzungsanleitung unter https://help.workcentrix.de/ jederzeit zugreifen.

4. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen

4.1 Für den Leistungsumfang ist die (bei Verträgen auf der Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebotes und einer schriftlichen Auftragsbestätigung) Auftragsbestätigung von WORKCENTRIX maßgebend. Änderungen des Leistungsumfangs durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von WORKCENTRIX.

4.2 So nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, ist ein bestimmter Erfolg der Leistungen von WORKCENTRIX nicht geschuldet.

4.3 WORKCENTRIX stellt ausschließlich für vom Kunden bestellte, kostenpflichtige Produkte und Dienstleistungen und vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung eines anderen Service Levels die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen mit den in dem jeweils gültigen Service-Level Agreement definierten Verfügbarkeits- und Qualitätswerten bereit. WORKCENTRIX ist für die Verfügbarkeit der Produkte und Dienstleistungen nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von WORKCENTRIX betriebenen Teil des Netzes bzw. den Web- oder Kommunikationsserver von WORKCENTRIX oder den Client selbst zurückzuführen ist.

4.4 Zur Sicherung der Verfügbarkeit aller bereitgestellten Leistungen sind regelmäßige Wartungsarbeiten notwendig; WORKCENTRIX kann die Leistungserbringung hierfür für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. WORKCENTRIX wird dem Kunden die Wartungsarbeiten an die im Kunden-Account hinterlegt E-Mail-Adresse rechtzeitig vorher ankündigen. WORKCENTRIX wird, soweit möglich, bei der Anberaumung der Wartungszeiten die Interessen des Kunden berücksichtigen. Diese regelmäßigen Wartungszeiten gelten nicht als Beeinträchtigung der Verfügbarkeit im vorgenannten Sinne.

4.5 Die störungsfreie Nutzung der WORKCENTRIX Software ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software der mobilen Endgeräte, Router, Datenkommunikationsmittel etc. den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht, welche der Kunde jeweils den aktuellen Beschreibungen der Systemvoraussetzungen der bereitgestellten Leistung entnehmen kann.

4.6 Der Rollout bzw. die finale Einrichtung der Client Software ist ausschließlich Aufgabe des Kunden. WORKCENTRIX bietet an, den Kunden hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen. Der Kunde kann auf eine Installations- und einer Benutzungsanleitung unter https://support.workcentrix.de jederzeit zugreifen.

4.7 Die Eigenschaften und Funktionen der jeweils angebotenen Lizenz-Pakete werden unter https://workcentrix.de/store beschrieben und aufgeführt.

 5. Pflichten des Kunden

5.1 Die Leistungen von WORKCENTRIX dürfen vom Kunden nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine Informationen oder Inhalte übermittelt werden, die rechts- oder sittenwidrig sind, oder deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Patent-, Markenrechte oder Datenschutzrechte) oder gegen Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Die Leistungen von WORKCENTRIX dürfen überdies nicht dafür benutzt werden, ohne Zustimmung des berechtigten Inhabers eines Endgerätes unbefugt Daten auszuspähen. Der Kunde ist umgekehrt verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf geschützte Datenbereiche durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Im Falle des schuldhaften Verstoßes gegen die vorgenannten Bestimmungen haftet der Kunde für den dadurch entstehenden Schaden von WORKCENTRIX; der Kunde ist verpflichtet, WORKCENTRIX von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen Vertragsverletzung beruhen, freizustellen und WORKCENTRIX die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen, es sei denn, der Kunde hat die Vertragsverletzung nicht zu vertreten.

5.2 WORKCENTRIX ist zur sofortigen Sperre der Softwarefunktionalitäten berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung des Kunden im unter Ziffer 5.1 beschriebenen Sinne missbräuchlich ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte WORKCENTRIX davon in Kenntnis setzen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5.3 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistung von WORKCENTRIX personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist grundsätzlich die vorherige Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. WORKCENTRIX und seine Erfüllungsgehilfen sind insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen, es sei denn, der Kunde hat die rechtswidrige Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen nicht zu vertreten. Erkennt der Kunde, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WORKCENTRIX. Sollen darüber hinaus von WORKCENTRIX besondere Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde WORKCENTRIX hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

5.4 Persönliche Zugangsdaten (Kennung und Passwort) des Kunden müssen aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik entsprechen, dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kunden vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern.

5.5 Der Kunde ist für Datensicherungen ausschließlich selbst verantwortlich.

6. Nutzungsrechte und Softwareintegration

6.1 Die für die vertragsgegenständliche Nutzung dem Kunden zur Verfügung gestellte WORKCENTRIX Software unterliegt urheberrechtlichem Schutz. WORKCENTRIX ist zur Verwertung dieser Software ausschließlich berechtigt.

6.2 WORKCENTRIX räumt dem Kunden mit Vertragsschluss das nicht ausschließliche und auf die jeweils angebotsgegenständliche Vertragslaufzeit beschränkte Nutzungsrecht ein, die Dienstleistungen mit der vertraglich vereinbarten Anzahl an Nutzern (named User) und/oder auf einer vertraglich bestimmten Anzahl von Endgeräten (Devices) und/oder der vertraglich vereinbarten Anzahl an Verbindungen (Connections) die Client-Software von WORKCENTRIX auszuführen oder zu installieren, um die Softwarefunktionalitäten ausschließlich in dem in der Leistungsbeschreibung jeweils näher beschriebenen Umfang und unter den dort ebenfalls genannten Voraussetzungen und System-Kompatibilitäten in Anspruch nehmen zu können.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Verwendung hinaus in irgendeiner Form zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu veräußern.

dürfen nicht verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden.

6.4 Der Kunde darf technische Maßnahmen zum Schutz der Software nicht umgehen oder ein Verfahren zu deren Umgehung anwenden lassen oder zur Verfügung stellen.

6.5 Der Kunde hat die Kosten entsprechend der Listenpreise zu tragen, die durch die von ihm eingerichteten und damit befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung von WORKCENTRIX nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preises der gebuchten Leistung unter https://workcentrix.de/store von WORKCENTRIX. Einwendungen gegen die Abrechnung der von WORKCENTRIX erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. WORKCENTRIX wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, WORKCENTRIX vollständige und korrekte Abrechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und WORKCENTRIX über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren. 

7.2 WORKCENTRIX wir dem Kunden die Rechnung per E-Mail an die von ihm hinterlegte Adresse oder in seinem persönlichen Account oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben. Diese kann dort von ihm abgerufen werden.

7.3 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde NMM die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

7.4 Der Kunde erhält eine Rechnung bzw. Berechnung der vereinbarten und fälligen Vergütung in elektronischer Form als PDF-Dokument. Ein Anspruch des Kunden auf eine digital signierte Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht.

7.5 Die Abrechnung der für die Inanspruchnahme der Leistungen von WORKCENTRIX zu zahlenden Beträge erfolgt jeweils nach dem auftragsgegenständlichen Zahlverfahren. Sofern sich hieraus oder aufgrund einer Individualabrede nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem WORKCENTRIX über den Zahlungsbetrag verfügen kann.

7.6 Sofern der Kunde das Zahlverfahren Lastschrift gewählt hat, ermächtigt dieser WORKCENTRIX mit der Einziehung der Verbindlichkeiten vom Konto des Kunden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates. Das „Mandat“ ist die Zustimmung des Zahlers (des Kunden von WORKCENTRIX) gegenüber dem Zahlungsempfänger (WORKCENTRIX) zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an dessen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle, die Bank des Kunden) zur Einlösung durch Belastung seines Zahlungskontos. Das SEPA-Mandat kann der Kunde in der Bestellübersicht mit Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz einsehen. Die Lastschrift wird vom Zahlungsempfänger (WORKCENTRIX) ausgelöst. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug durch WORKCENTRIX erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum.

7.7 workcentrix.de Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

7.8 Die Zahlungsverpflichtung basiert auf den erworbenen Diensten und nicht auf der tatsächlichen Nutzung der Dienste.

7.9 Die Anzahl der Endgeräte sowie die Anzahl der berechtigten Nutzer (Named User), für die die Dienste erworben werden, kann während der aktuellen Vertragslaufzeit nicht verringert werden.

8. Zahlungsverzug des Kunden

9.1 Bei Zahlungsverzug ist WORKCENTRIX berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden außer Betrieb zu setzen.

8.2 Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann WORKCENTRIX das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

8.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt WORKCENTRIX vorbehalten.

8.4 WORKCENTRIX wird seine Rechte hinsichtlich eines Zahlungsverzugs und Aussetzung von Leistungen nicht ausüben, wenn überfällige Zahlungen Gegenstand eines Einigungsversuches zwischen den Vertragsparteien sind und der Kunde mit WORKCENTRIX kooperiert.

9. Gewährleistung

9.1 Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet oder über WLAN nicht völlig sicher, fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. WORKCENTRIX schuldet nicht die Herstellung einer Internet- bzw. Netzwerkverbindung und gewährleistet daher grundsätzlich nicht die jederzeitige Verfügbarkeit seines Dienstes und haftet nicht für ein enttäuschtes Vertrauen des Kunden in dessen fehlerfreie Funktion.

9.2 WORKCENTRIX übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach den Inhalten in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den ggf. ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.

9.3 Dem Kunden wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

9.4 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

9.5 Der Kunde wird WORKCENTRIX bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen.

9.6 Im Falle von Sachmängeln bei zugelieferter Standardsoftware Dritter sowie bei der Erfüllungshilfe durch Dritte ist WORKCENTRIX berechtigt, insoweit schuldbefreiend zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entsprechenden Ansprüche gegen Lieferanten, den Hersteller oder sonstige Dritte an den Kunden abzutreten, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Das Vorstehende gilt auch, wenn WORKCENTRIX die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert hat, es sei denn, der Sachmangel ist durch eine eigene Leistung von WORKCENTRIX verursacht worden.

9.7 Der Kunde hat WORKCENTRIX Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres verjähren.

10. Haftung

10.1 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet WORKCENTRIX unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit WORKCENTRIX ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WORKCENTRIX nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von WORKCENTRIX auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

10.2 Soweit die Haftung von WORKCENTRIX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WORKCENTRIX.

10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von WORKCENTRIX auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

10.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf den Endgeräten bzw. IT-Systemen des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Dies gilt insbesondere auch für Datenverluste, die dadurch entstehen, dass es der Kunde unterlassen hat, selbst Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.5 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

11. Höhere Gewalt

11.1 Sofern WORKCENTRIX durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird, wird WORKCENTRIX für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern WORKCENTRIX die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von WORKCENTRIX nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Pandemie oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Soweit WORKCENTRIX von der Lieferpflicht frei wird, gewährt WORKCENTRIX etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.

11.2 WORKCENTRIX ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist den Vertrag zu kündigen, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und WORKCENTRIX an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Kunden wird WORKCENTRIX nach Ablauf der Frist erklären, ob WORKCENTRIX von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen oder die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist erbringen wird.

12. Geheimhaltung

12.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Kenntniserlangung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

12.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Vertragspartei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Partei.

12.3 Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den für sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von fünf Jahren ab Kenntniserlangung jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

13. Datenschutz

13.1 WORKCENTRIX verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ("BDSG") in der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO").

13.2 Informationen und Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Leistungen von WORKCENTRIX sowie über die Rechte des Kunden in Bezug auf diese Verarbeitung können den Datenschutzhinweisen von WORKCENTRIX unter https://workcentrix.de/datenschutz entnommen werden.

13.3 Der Kunde verpflichtet sich vor Aufnahme der Nutzung von vertragsgegenständlichen Leistungen zu prüfen, ob bei deren Inanspruchnahme eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO erfolgt. Falls bei der Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen von WORKCENTRIX eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO erfolgt, gelten die Regelungen des Vertrags über die Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten (AVV) nach Maßgabe von Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

14. Updates, Support und Wartung

15.1 WORKCENTRIX bietet dem Kunden Support und Wartung für seine Produkte und Dienstleistungen nach Maßgabe des unter https://workcentrix.de/store näher beschriebenen Umfangs der jeweiligen Leistung sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem ggfls. geltenden Service Level Agreement an.

14.2 Die Erweiterung des Funktionalitätsumfanges durch Updates kann bestimmten Lizenztypen (Angebotsvarianten) vorbehalten werden.

14.3 Der Kunde verpflichtet sich, stets eine von WORKCENTRIX unterstützte Version der Software im Einsatz zu haben und entsprechend Updates und Upgrades einzuplanen. WORKCENTRIX behält sich weiter vor, nicht mehr aktuelle Software-Versionen Dritter, bei sich nachhaltig veränderndem Leitungsumfang jederzeit nicht weiter zu unterstützen und den Support hierfür einzustellen. Die Beendung der Unterstützung nicht mehr aktueller Software-Versionen wird dem Kunden mindestens sechs Wochen zuvor  an die im Account hinterlegt E-Mai-Aadresse mitgeteilt.

15. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung-en und Preise

15.1 Beabsichtigt WORKCENTRIX diese Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen oder die Preise zu ändern, wird dies dem Kunden mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Geltung mitgeteilt. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. WORKCENTRIX wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

15.2 WORKCENTRIX behält sich weiter vor, nicht mehr aktuelle Software-Versionen nach einem Update jederzeit zu deaktivieren und den Support hierfür einzustellen. Die Deaktivierung wird mindestens sechs Wochen zuvor bei Aufruf der Client-Software online angezeigt.

15.3 WORKCENTRIX ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit widerrufen. Ein einfacher Hinweis z.B. per E-Mail genügt.

16. Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten im Hinblick auf die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen folgende Regelungen:

16.1 Soweit die Parteien eine Mindestvertragslaufzeit vereinbaren, beträgt diese, soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbaren, 1 Monat und beginnt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit Anzeige der betriebsfähigen Bereitstellung des Zugangs gegenüber dem Kunden. Während der Mindestvertragslaufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien jederzeit zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen Monat und kann von beiden Vertragsparteien ohne Frist zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Mit einer automatischen Vertragsverlängerung stimmt der Kunde der Geltung der jeweils aktuellen Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen und das ggfls. vereinbarten Service-Level-Agreement in der zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung gültigen Fassung zu. Durch die Erhöhung der Anzahl an Nutzern (Named User) und/oder der Anzahl von Endgeräten (Devices) und/oder der Anzahl an Verbindungen (Connections) beginnt die Mindestvertragslaufzeit erneut.

16.2 Für Teilkündigungen von Leistungen, wie z.B. die Veränderung der verwendeten Endgeräte, gelten gleichfalls die vorgenannten Termine und Fristen.

16.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

16.4 Eine Kündigung kann schriftlich oder über das Kundenportal unter https:// workcentrix.de erfolgen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WORKCENTRIX möglich.

17.2 Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

17.3 Die gesamte Geschäftsbeziehung von WORKCENTRIX mit dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen WORKCENTRIX und dem Kunden ist der Geschäftssitz von WORKCENTRIX in Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. WORKCENTRIX ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden und an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Schiedsklauseln wird widersprochen.

17.5 Die Vertragssprache ist deutsch.

17.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorneherein bedacht hätten.