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Bundesreisekostengesetz - Alles Wichtige für 2025

Bundesreisekostengesetz Guide 2025: Alles Wichtige im Überblick

Ob im öffentlichen Dienst oder in Unternehmen: Klare Reisekostenregelungen sind für Dienstreisen unerlässlich. Sie sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit bei der Abrechnung.

Dieser Artikel stellt das Bundesreisekostengesetz in den Mittelpunkt. Er bietet einen strukturierten Überblick zu allen wichtigen Aspekten rund um Dienstreisen.

Es erwarten Sie praxisnahe Informationen zum Geltungsbereich, zu erstattungsfähigen Kosten, den aktuellen Pauschalen sowie bewährte Tipps für die Abrechnung. Typische Fehler und deren Vermeidung werden ebenfalls beleuchtet.

Profitieren Sie vom kompakten Wissen, um das Bundesreisekostengesetz optimal für Ihre nächste Dienstreise zu nutzen.

Grundlagen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)

Dienstreisen sind im Arbeitsalltag vieler Beschäftigter unverzichtbar. Damit die Abrechnung dieser Reisen transparent und fair erfolgt, regelt das Gesetz die Erstattung von Kosten und schafft eine einheitliche Grundlage für den öffentlichen Dienst. Die Bedeutung des bundesreisekostengesetzes reicht jedoch über Behörden hinaus, da sich auch privatwirtschaftliche Unternehmen häufig an dessen Prinzipien orientieren. Ein grundlegendes Verständnis der wichtigsten Regelungen hilft, Fehler bei der Reisekostenabrechnung zu vermeiden und bietet Sicherheit im Umgang mit aktuellen Vorgaben.

Grundlagen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)

Was ist das BRKG und für wen gilt es?

Das Gesetz bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Erstattung von Reisekosten im öffentlichen Dienst des Bundes. Es definiert, welche Kosten bei Dienstreisen übernommen werden und wie die Abrechnung zu erfolgen hat. Die Zielgruppe umfasst vor allem Bundesbeamte, Richter, Soldaten sowie abgeordnete Bundesbedienstete. In Teilen gilt das Bundesreisekostengesetz auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, wenn entsprechende Verweise in Tarifverträgen wie TVöD oder TV-L enthalten sind.

Im Unterschied zu landesrechtlichen Regelungen, die für Landesbedienstete gelten, sorgt das Bundesreisekostengesetz für eine bundesweit einheitliche Handhabung. Privatwirtschaftliche Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar gebunden, richten sich aber oft an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetz aus, um eigene Reisekostenrichtlinien zu gestalten.

Historisch stammt das Bundesreisekostengesetz aus dem Jahr 1965, wurde zuletzt grundlegend 2005 überarbeitet und erfährt laufend Anpassungen, etwa durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Die jüngsten Änderungen, etwa im BMF-Schreiben zu Reisekosten 2025, betreffen unter anderem neue Pauschalen und länderspezifische Anpassungen. Ein Praxisbeispiel: Unternimmt ein Bundesbeamter eine mehrtägige Dienstreise, so regelt das Gesetz exakt, welche Kosten erstattet werden und welche Nachweise nötig sind.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt die Relevanz: Laut VDR-Analyse wurden 2019 in Deutschland rund 195,4 Millionen Geschäftsreisen durchgeführt. Das unterstreicht, wie wichtig ein klar geregeltes System wie das Bundesreisekostengesetz im Alltag ist.

Geltungsbereich und Besonderheiten

Das Bundesreisekostengesetz gilt für alle Dienstreisen im Bundesdienst, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland stattfinden. Für Beschäftigte im Landesdienst greifen jedoch landesspezifische Regelungen. Durch Verweise im TVöD und TV-L wird das Gesetz auf Tarifbeschäftigte übertragen, sofern keine eigenen Regelungen bestehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Sonderregelungen, etwa für Krankenfahrten nach § 60 SGB V und § 5 bundesreisekostengesetz. Hier gelten spezielle Erstattungsmodalitäten. Ebenso relevant sind Verwaltungsvorschriften und die Auslandsreisekostenverordnung, die Details zu Auslandsreisen regeln.

Ein Beispiel aus der Praxis: Während eine Inlandsdienstreise nach dem Gesetz abgerechnet wird, gelten für eine Reise ins Ausland zusätzliche Vorgaben, etwa zu Pauschalen und Nachweispflichten. Auch die Nutzung von privaten Verkehrsmitteln oder die Abrechnung von Nebenkosten ist im Bundesreisekostengesetz klar geregelt. Unterschiedliche Anwendungsfälle verdeutlichen, wie flexibel das Gesetz auf verschiedene dienstliche Situationen eingeht.

Erstattungsfähige Reisekosten im Überblick

Ein gut strukturiertes Reisekostenmanagement ist für Unternehmen und Beschäftigte essenziell. Das Bundesreisekostengesetz definiert, welche Ausgaben bei Dienstreisen erstattet werden dürfen und wie die Abrechnung zu erfolgen hat. Ein klarer Überblick über die wichtigsten Kostenarten hilft, Fehler zu vermeiden und die geltenden Regelungen effizient zu nutzen.

Erstattungsfähige Reisekosten im Überblick

Fahrt- und Flugkosten

Im Bundesreisekostengesetz ist die Erstattung von Fahrt- und Flugkosten klar geregelt. Grundsätzlich gilt beim Einsatz öffentlicher Verkehrsmittel der Grundsatz der günstigsten Klasse. Erst wenn die Fahrzeit über zwei Stunden liegt, kann in Ausnahmefällen auch die nächsthöhere Klasse genutzt werden.

Werden private Fahrzeuge eingesetzt, beträgt die Kilometerpauschale 0,20 Euro pro Kilometer. Die Erstattung ist jedoch begrenzt auf 130 bis 150 Euro pro Reise, abhängig von der jeweiligen Dienststelle. Taxis oder Mietwagen werden nur bei Zeitersparnis oder fehlenden Alternativen anerkannt. Flugkosten werden übernommen, wenn sie gegenüber anderen Verkehrsmitteln wirtschaftlich und sachlich gerechtfertigt sind.

Verpflegungspauschalen (Tagegeld)

Das Gesetz sieht für den Verpflegungsmehraufwand feste Pauschalen vor. Für Dienstreisen ab acht Stunden können 14 Euro, ab 24 Stunden 28 Euro pro Tag geltend gemacht werden. Bei kostenfreier Verpflegung im Hotel oder durch Dritte wird die Pauschale anteilig gekürzt.

Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die regelmäßig angepasst werden. Eine Beispielrechnung: Für eine dreitägige Dienstreise mit zwei Übernachtungen im Inland stehen dem Reisenden insgesamt 56 Euro Tagegeld zu, sofern keine Verpflegung gestellt wird.

Übernachtungskosten

Für Übernachtungen sieht das Bundesreisekostengesetz eine Pauschale von 20 Euro pro Nacht vor. Höhere tatsächliche Kosten werden ersetzt, wenn sie durch eine Hotelrechnung nachgewiesen werden.

Übernachtungen in Beförderungsmitteln wie Zügen oder Flugzeugen können ebenfalls abgerechnet werden, sofern sie dienstlich veranlasst sind. Bei längeren Aufenthalten reduziert sich das Tagegeld ab dem 15. Tag auf 50 Prozent. Die Nachweisführung erfolgt entweder über die Pauschale oder die original Hotelrechnung.

Reisenebenkosten

Reisenebenkosten sind ein weiterer wichtiger Bestandteil des bundesreisekostengesetzes. Hierzu zählen Parkgebühren, Maut, Gepäckaufbewahrung sowie Eintrittskosten für dienstliche Veranstaltungen. Persönliche Ausgaben wie Minibar oder Freizeitangebote sind nicht erstattungsfähig.

Eine vollständige und nachvollziehbare Belegsammlung ist unerlässlich. Mehr Praxistipps und konkrete Beispiele zur richtigen Abrechnung bietet dieser Beitrag: Reisekosten richtig abrechnen.

Aufwands- und Pauschvergütung

Das Bundesreisekostengesetz ermöglicht eine reduzierte Aufwandsvergütung, falls die tatsächlichen Kosten unter den Pauschalen liegen. In diesem Fall wird nur der tatsächlich entstandene Aufwand ersetzt.

Für bestimmte Fälle gelten Stundensätze, die abhängig von Reisedauer und Reiseziel berechnet werden. Ein Beispiel: Wird bei einer eintägigen Dienstreise nur eine Mahlzeit eingenommen, reduziert sich die Verpflegungspauschale entsprechend. Die korrekte Anwendung der Pauschalen und Nachweise ist für eine rechtssichere Abrechnung entscheidend.

Praxis der Reisekostenabrechnung: Schritt-für-Schritt

Die effiziente und regelkonforme Reisekostenabrechnung ist für Unternehmen und Behörden ein wichtiger Prozess. Das Gesetz liefert hierfür den verbindlichen Rahmen, der eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung sicherstellt. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden.

Praxis der Reisekostenabrechnung: Schritt-für-Schritt

Vorbereitung und Dokumentation der Dienstreise

Vor jeder Dienstreise ist ein sorgfältig ausgefüllter Antrag entscheidend. Dieser enthält Angaben wie Reisezweck, Ziel, Zeitraum und eine Schätzung der Kosten. Das Bundesreisekostengesetz verlangt eine klare Dokumentation, um die spätere Abrechnung rechtssicher zu gestalten.

Wichtige Angaben im Antrag:

  • Reisezweck und Reiseziel

  • Reisedaten (Abfahrt, Rückkehr)

  • Erwartete Kosten (Fahrt, Hotel, Verpflegung)

  • Genehmigung durch Vorgesetzte

Eine strukturierte Vorbereitung stellt sicher, dass alle relevanten Informationen für die spätere Abrechnung vorliegen. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt den gesamten Prozess.

Belegmanagement und Nachweispflichten

Für die Erstattung der Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz ist das korrekte Sammeln und Archivieren von Belegen unerlässlich. Dazu zählen Fahrkarten, Hotelrechnungen und Quittungen für Nebenkosten. Die GoBD schreiben eine revisionssichere, digitale Archivierung vor.

Typische Belege:

Kostenart

Beispielbeleg

Fahrtkosten

Bahnticket, Tankbeleg

Übernachtung

Hotelrechnung

Nebenkosten

Parkquittung

Fehlen Belege, kann die Erstattung abgelehnt werden. Moderne GoBD-konforme digitale Archivierung erleichtert die Einhaltung der Nachweispflichten und sorgt für mehr Transparenz im Prozess.

Berechnung und Einreichung der Reisekostenabrechnung

Nach Abschluss der Dienstreise werden alle Kostenpositionen chronologisch erfasst. Das Gesetz gibt vor, welche Pauschalen und Höchstbeträge anzuwenden sind. Sonderfälle wie Kostenübernahmen durch Dritte oder Auslandsreisen müssen besonders dokumentiert werden.

Die Abrechnung erfolgt meist digital. Wichtig ist die Einhaltung der Fristen für die Einreichung, oft innerhalb von sechs Monaten nach Reiseende. Unternehmen profitieren von automatisierten Tools, die die Vorgaben des Bundesreisekostengesetz zuverlässig umsetzen.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Häufige Fehler bei der Reisekostenabrechnung sind falsche Pauschalen, fehlende Belege oder doppelte Erstattungen. Das Gesetz schreibt eine exakte und vollständige Abrechnung vor. Eine Checkliste hilft, alle Vorgaben einzuhalten und Fehler zu minimieren.

Tipps für die Praxis:

  • Regelmäßige Schulungen zu aktuellen Vorgaben

  • Nutzung digitaler Tools zur Kontrolle

  • Sorgfältige Prüfung aller Angaben vor Einreichung

Ein Beispiel: Anna reist drei Tage dienstlich nach Frankfurt. Sie dokumentiert alle Ausgaben, nutzt die korrekten Pauschalen nach Bundesreisekostengesetz und reicht die Abrechnung fristgerecht ein. So vermeidet sie Rückfragen und erhält die volle Erstattung.

Aktuelle Pauschalen und Änderungen für 2025

Aktuelle Anpassungen der Reisekostenpauschalen sind für Beschäftigte und Unternehmen von zentraler Bedeutung. Das Bundesreisekostengesetz regelt diese Werte und sorgt für Transparenz sowie Planbarkeit bei der Abrechnung von Dienstreisen. Gerade bei internationalen Einsätzen oder häufigen Reisen ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, um alle Ansprüche korrekt zu nutzen.

Aktuelle Pauschalen und Änderungen für 2025

Neue Pauschbeträge und relevante Anpassungen

Das Bundesreisekostengesetz sieht für jede Geschäftsreise Pauschalen vor, die regelmäßig durch das Bundesministerium der Finanzen überprüft und angepasst werden. Mit dem BMF-Schreiben vom 02.12.2024 wurden für das Jahr 2025 insbesondere die Verpflegungspauschalen für zahlreiche Länder aktualisiert. Für Indien steigt die Tagespauschale zum Beispiel auf 36 Euro, für Japan auf 41 Euro und für Polen auf 32 Euro.

Auch bei den Übernachtungspauschalen gibt es Veränderungen: Während viele Länder unveränderte Beträge behalten, wurden für einige Destinationen Anpassungen vorgenommen. Deutschland bleibt weiterhin bei 20 Euro pro Nacht als Übernachtungspauschale, höhere Hotelkosten können mit Nachweis erstattet werden. Solche Änderungen im Gesetz spiegeln die Lebenshaltungs- und Reisekostenentwicklung wider.

Zur besseren Übersicht eine tabellarische Gegenüberstellung:

Land

2024 (EUR)

2025 (EUR)

Indien

34

36

Japan

39

41

Polen

30

32

Deutschland

20

20

Auswirkungen der Anpassungen auf die Praxis

Die Änderungen im Bundesreisekostengesetz wirken sich direkt auf die Planung und Abrechnung von Dienstreisen aus. Für Unternehmen bedeutet dies, dass interne Richtlinien rechtzeitig aktualisiert werden müssen, damit Mitarbeitende keine veralteten Werte nutzen. Beschäftigte sollten die neuen Pauschalen vor Reiseantritt prüfen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Gerade für Auslandsdienstreisen ist es ratsam, die jeweiligen Pauschalen im Vorfeld zu recherchieren und zu dokumentieren. Besonders betroffen sind Länder mit stark schwankenden Lebenshaltungskosten. Die Anpassungen ermöglichen eine realistische Kostenerstattung und erhöhen die Nachvollziehbarkeit bei der Prüfung durch die Buchhaltung.

Für die Praxis empfiehlt sich, Checklisten und digitale Tools zu verwenden, um stets die aktuellen Werte aus dem Bundesreisekostengesetz zu berücksichtigen.

Wo findet man die aktuellen Pauschalen?

Die aktuellen Pauschalen und alle Änderungen werden regelmäßig im Bundesreisekostengesetz sowie durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Unternehmen und Beschäftigte sollten sich an den offiziellen Listen orientieren und diese in ihre Abrechnungsprozesse integrieren.

Eine praktische Übersicht zu den neuen Pauschalen und Best Practices für die Reisekostenabrechnung 2025 bietet Reisekosten 2025: Änderungen und Best Practices. Wer digitale Lösungen nutzt, kann Pauschalen automatisiert aktualisieren und Fehlerquellen minimieren. Das Bundesreisekostengesetz bleibt somit der Maßstab für eine rechtssichere und effiziente Reisekostenabrechnung.

Tipps und Best Practices für die optimale Nutzung des BRKG

Die optimale Anwendung ist in der Praxis oft eine Herausforderung. Klare Abläufe, digitale Prozesse und transparente Richtlinien helfen, Fehler zu vermeiden und den Aufwand bei Dienstreisen deutlich zu reduzieren. Mit erprobten Best Practices lässt sich das Potenzial des Gesetzes voll ausschöpfen.

Effiziente Organisation des Reisekostenmanagements

Eine durchdachte Organisation ist der Schlüssel zu einem reibungslosen Reisekostenmanagement. Digitale Tools ermöglichen die automatische Erfassung und Verwaltung von Belegen, was besonders im Rahmen des Bundesreisekostengesetz entscheidend ist. Unternehmen profitieren von Zeitersparnis und Transparenz. Moderne Lösungen wie Digitale Lösungen für Reisekostenmanagement bieten Schnittstellen zur Buchhaltung und erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Digitale Belegerfassung per App

  • Automatisierte Prüfprozesse

  • Einfache Integration in Unternehmenssysteme

Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten klare interne Richtlinien für das Bundesreisekostengesetz etablieren. Regelmäßige Schulungen, Checklisten und eine offene Kommunikation verhindern typische Fehler bei der Abrechnung. Wer sich an den aktuellen Vorgaben orientiert, nutzt die Vorteile maximal aus. Weitere Tipps zur Fehlervermeidung finden Sie auch bei Optimierung der Reisekostenabrechnung.

  • Regelmäßige Updates der Vorschriften

  • Verständliche Leitfäden

  • Ansprechpartner für Rückfragen

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Viele Fragen rund um das Bundesreisekostengesetz tauchen immer wieder auf: Müssen alle Kosten erstattet werden? Was ist bei privaten Anteilen der Reise zu beachten? Wie erfolgt die korrekte Abrechnung im Ausland? Die Antwort: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, private und dienstliche Reisen müssen sauber getrennt werden und Auslandsreisen erfordern besondere Sorgfalt bei den Pauschalen.

Zukunftstrends: Digitalisierung und Automatisierung

Durch die fortschreitende Digitalisierung werden Prozesse im Zusammenhang mit dem Bundesreisekostengesetz immer effizienter. Automatisierte Workflows reduzieren Fehler und beschleunigen die Bearbeitung. Schnittstellen zu Buchhaltungssystemen sorgen für nahtlose Abläufe. Unternehmen, die frühzeitig auf digitale Lösungen setzen, sichern sich Wettbewerbsvorteile und erfüllen Compliance-Anforderungen leichter.

Rechtssicherheit und Compliance

Die Einhaltung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer essenziell. Dazu gehören die Berücksichtigung der GoBD, der Datenschutzbestimmungen und der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Fehler oder Verstöße können finanzielle Nachteile oder sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich ein regelmäßiger Check der internen Prozesse und Dokumentationen.

Beispiel für eine vollständige, digitale Reisekostenabrechnung

Ein typischer Praxisfall: Ein Mitarbeiter reist dienstlich nach Hamburg. Er beantragt die Reise, erfasst alle Belege digital, nutzt die Pauschalen des Bundesreisekostengesetz und reicht die Abrechnung elektronisch ein. Die Buchhaltung prüft und genehmigt alles per Workflow. So werden Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Effizienz optimal miteinander verbunden.

Häufige Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Reisekostenabrechnung

Die Abrechnung von Dienstreisen ist für viele Unternehmen und Behörden ein komplexer Prozess. Besonders das Bundesreisekostengesetz stellt hohe Anforderungen an die genaue Umsetzung und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Unterschiedliche Regelungen, länderspezifische Besonderheiten und laufende Anpassungen führen häufig zu Unsicherheiten und Fehlerquellen, die sowohl Zeit als auch Ressourcen kosten.

Komplexität der Vorschriften und individuelle Sonderfälle

Das Gesetz ist bekannt für seine Vielschichtigkeit. Insbesondere bei internationalen Dienstreisen oder Mischformen zwischen dienstlichen und privaten Reisen entstehen zahlreiche Sonderfälle. Unterschiedliche Auslandsregelungen, abweichende Pauschalen und Nachweispflichten erschweren die korrekte Umsetzung. Hier ist es essenziell, alle relevanten Vorschriften zu kennen und regelmäßig zu überprüfen.

Fehlerquellen und deren Vermeidung

Typische Fehler bei der Abrechnung entstehen durch Unkenntnis aktueller Regelungen, fehlerhafte Anwendung von Pauschalen oder das Versäumen von Fristen. Auch fehlende oder unvollständige Belege führen oft zu Problemen. Wer das Bundesreisekostengesetz nicht konsequent anwendet, riskiert nicht nur Rückfragen der Buchhaltung, sondern auch finanzielle Nachteile für Mitarbeitende und Unternehmen.

Fehlerquelle

Konsequenz

Vermeidung

Falsche Pauschalen

Kürzung der Erstattung

Regelmäßige Schulung

Fehlende Belege

Ablehnung der Kosten

Digitale Belegerfassung

Veraltete Richtlinien

Fehlerhafte Abrechnung

Jährliche Aktualisierung

Lösungsansätze und praktische Hilfsmittel

Die beste Strategie, um Fehler zu vermeiden, ist der Einsatz digitaler Tools und klarer Prozesse. Digitale Reisekostenlösungen bieten automatisierte Berechnungen, Erinnerungen an Fristen und erleichtern die Belegarchivierung. Besonders hilfreich sind Checklisten und Leitfäden, die alle Schritte rund um das Bundesreisekostengesetz abdecken. Aktuelle Trends und Tipps zur Digitalisierung im Reisekostenmanagement finden Sie auch in diesem Beitrag: Tipps zu Digitalisierung und Homeoffice.

  • Einführung digitaler Abrechnungssysteme

  • Nutzung automatisierter Workflows

  • Regelmäßige Überprüfung der internen Prozesse

Bedeutung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Eine lückenlose Dokumentation aller Schritte ist unerlässlich für eine transparente und nachvollziehbare Reisekostenabrechnung. Das Bundesreisekostengesetz verlangt, dass sämtliche Kostenpositionen klar belegt und die Entscheidungswege transparent dargestellt werden. Dies fördert die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Buchhaltung und Mitarbeitenden und minimiert Rückfragen.

Beispiele aus der Praxis

In der Praxis zeigt sich, dass Unternehmen mit klaren Richtlinien und digital unterstützter Abrechnung deutlich weniger Fehler machen. Ein gutes Beispiel ist die Einführung von Checklisten, die alle relevanten Vorgaben des bundesreisekostengesetzes abbilden. Erfahrungswerte belegen, dass dies zu einer spürbaren Reduktion von Rückfragen und Verzögerungen bei der Kostenerstattung führt.

Nach dem umfassenden Überblick über das Bundesreisekostengesetz 2025 wissen Sie, wie wichtig aktuelle Regelungen, effizientes Belegmanagement und digitale Prozesse für eine rechtssichere und transparente Reisekostenabrechnung sind. Wenn Sie Ihre internen Abläufe gezielt optimieren oder Fragen zur praktischen Umsetzung der BRKG Vorgaben haben, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen – von der Einführung digitaler Workflows bis hin zur individuellen Prozessberatung. Vereinbaren Sie jetzt Ihre Persönliche Beratung vereinbaren und bringen Sie Ihr Reisekostenmanagement auf das nächste Level.

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