DATEV-Konto
Ein DATEV-Konto bezeichnet ein Sachkonto oder Personenkonto innerhalb der von DATEV bereitgestellten Standardkontenrahmen (etwa SKR 03 oder SKR 04), auf dem Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung systematisch verbucht werden. Jedem Konto ist eine eindeutige Nummer zugeordnet, die den Vorfall einer definierten Kategorie zuweist.
Einordnung im Kontenrahmen
DATEV strukturiert die Buchhaltung über normierte Kontenrahmen. Sachkonten bilden Aufwand, Ertrag, Vermögen und Kapital ab; Personenkonten unterscheiden Debitoren (Kunden) und Kreditoren (Lieferanten). Die konsequente Nummernlogik sorgt dafür, dass Buchungen zwischen Unternehmen und Steuerberatung ohne Übersetzungsaufwand ausgetauscht werden können.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Das DATEV-Konto ist von der Kontierung zu unterscheiden: Die Kontierung ist der Vorgang, einen Beleg dem passenden Konto (und ggf. Kostenstelle sowie Steuerschlüssel) zuzuordnen. Das Konto selbst ist das Ziel dieser Zuordnung. Ein Buchungssatz wiederum verknüpft mindestens zwei Konten nach dem Prinzip „Soll an Haben".
Bezug zum Dokumentenmanagement
In digitalen Dokumentenprozessen wird das passende DATEV-Konto häufig bereits bei der Belegerfassung hinterlegt, damit Rechnungen strukturiert an die Finanzbuchhaltung übergeben werden können. Über eine DATEV-Schnittstelle lassen sich Belege samt Kontierungsinformationen aus dem Archiv an das Rechnungswesen weiterreichen.
Beispiel: Eine eingehende Lieferantenrechnung wird einem Kreditorenkonto sowie einem Aufwandskonto zugeordnet – die Grundlage für den späteren Buchungssatz.